AÜG: Was sich mit der Reform für Logistiker geändert hat
- Blog
Die Unternehmensgruppe ELSEN bietet ihren Kunden eine umfassende Beratung bei allen Fragen rund um das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Das im April letzten Jahres in Kraft getretene Zeitarbeitsregelwerk stellt insbesondere kleine und mittelständische Logistikunternehmen (KMU) vor große Herausforderungen. Diesen drohen beispielsweise nach Ablauf der neuen Überlassungsdauer von maximal 18 Monaten operative Probleme und Mehrkosten. Zuständig für Personaldienstleistungen ist bei ELSEN das Tochterunternehmen CONLOG GmbH & Co. KG. Ihr Dienstleistungsspektrum erstreckt sich von der klassischen Arbeitnehmerüberlassung über das Recruiting von Fach- und Führungskräften bis hin zu Qualitätssicherung, Interimsmanagement und Personalpolitik. CONLOG will im Zuge der Beratung nicht nur das Bewusstsein der KMU für das neue AÜG schärfen, sondern auch die nötige Rechtssicherheit bieten.
„Die AÜG-Reform hat in der Logistikbranche für viel Unsicherheit gesorgt“, sagt Andreas Wolf, Geschäftsführer und Vice President Personnel Management bei ELSEN. Insbesondere bei kleinen und mittelständischen Logistikunternehmen entstehen durch Fluktuation und Konjunkturschwankungen schnell personelle Engpässe. „Zeitarbeit ist da ein sinnvolles Flexibilisierungsinstrument, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und kurzfristige Auftragsspitzen abzufedern“, sagt Wolf. Die Reform des AÜG wirke dem nun eher entgegen.
ELSEN unterstützt seine Kunden mit der CONLOG bei der Anpassung der Prozesse im Unternehmen auf das geänderte AÜG und schärft zudem das Bewusstsein. „Wir sprechen mit unseren Kunden, klären auf und beleuchten die Rechtsprechung. Die Branche ist hier oftmals noch nicht gut informiert“, sagt Wolf.
Erhöhter Beratungsbedarf bestehe beispielsweise hinsichtlich des gewachsenen administrativen Aufwands, den das neue Konkretisierungsgebot für Arbeiterüberlassungsverträge nach sich zieht. Einzelne Leiharbeitnehmer müssen nun in ihrer Person konkretisiert werden, bevor sie bei dem entleihenden Unternehmen arbeiten dürfen. „Für ein Handwerksunternehmen beispielsweise ist es heute aufgrund des immensen verwaltungstechnischen Aufwands so gut wie unmöglich, krankheitsbedingt ausgefallene Mitarbeiter durch Zeitarbeiter zu ersetzen“, sagt Wolf. Im Ergebnis bleiben Aufträge liegen, die Kunden werden unzufrieden und die Umsätze brechen ein.
Auch die neu festgelegte maximale Überlassungsdauer für Mitarbeiter von 18 Monaten sorgt bei zahlreichen KMU für Probleme. „Bei vielen unserer Kunden laufen Projekte über längere Zeiträume. Wenn ein eingearbeiteter Mitarbeiter nach 18 Monaten gehen muss, bringt dies nicht nur Unruhe ins Unternehmen, es entsteht auch eine Know-how-Lücke“, sagt Wolf.
Kritisch sieht Wolf auch das Equal-Pay-Prinzip. „Das wird dazu führen, dass gut eingearbeitete Leiharbeitnehmer vermehrt nach neun Monaten abgemeldet werden. Ein dauerhaftes Fußfassen im Entleihunternehmen wird damit verhindert“, sagt Wolf. Zudem würden Mitarbeiter, die sich durch Branchenzuschlagstarife über Jahre einen guten Lohn erarbeitet hätten, auf alte Lohnstufen zurückfallen. „Das kann nicht im Sinne der Arbeitnehmer sein“, sagt Wolf. Sein Fazit zur AÜG-Reform ist schon jetzt eindeutig: „Gut gedacht, schlecht gemacht.“