In festen Händen – wenn Zeitarbeitnehmer von Unternehmen in eine Festanstellung übernommen werden

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In der Zeitarbeitsbranche kommt es nicht selten vor, dass ein Zeitarbeitnehmer in einem Einsatzunternehmen „kleben“ bleibt und dieser vom entleihenden Unternehmen in eine Festanstellung übernommen wird. Dieser „Klebe-Effekt“ bietet für beide Parteien, Arbeitnehmer und Unternehmen, zahlreiche Vorteile wie etwa den Wegfall des Bewerbungs- und Anlernprozesses.

Alles rund um die Übernahme

Doch wie läuft so eine Übernahme von einer Arbeitnehmerüberlassung in eine Festanstellung überhaupt ab? Wenn sich ein Zeitarbeitnehmer in seinem Einsatzunternehmen, an das er gerade überlassen ist, wohl fühlt und auch das Unternehmen von ihm überzeugt ist, kann es in der Arbeitnehmerüberlassung zu einer Übernahme kommen. Der bestehende Vertrag zwischen Zeitarbeitnehmer und Personaldienstleister wird dazu aufgelöst. Zwischen Arbeitnehmer und Kundenunternehmen wird dann ein neuer Arbeitsvertrag vereinbart – der Arbeitnehmer ist nun direkt dort angestellt und nicht mehr beim Personaldienstleister.

Schon gewusst? Auch bei der CONLOG gibt es häufig Mitarbeiterübernahmen.
Unsere Übernahmen

Der größte Unterschied zwischen einer Übernahme und einem „normalen“ Arbeitsplatzwechsel besteht darin, dass sich der Arbeitnehmer und das Unternehmen durch die Arbeitnehmerüberlassung bereits kennen, Arbeitsumfeld und Aufgabenbereich vertraut sind. Der komplette Bewerbungs- und Einarbeitungsprozess fällt dadurch weg. Rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied, denn wie bei einem normalen Arbeitsplatzwechsel muss auch bei einer Übernahme auf eine fristgerechte Kündigung des vorangehenden Arbeitsverhältnisses geachtet werden.

Gut zu wissen – für Zeitarbeitnehmer

Eine Übernahme ist im Grunde genommen nichts anderes als ein Wechsel des Arbeitsplatzes, mit dem Unterschied, dass hier der Bewerbungsprozess entfällt. Wird der Zeitarbeitnehmer also von seinem Einsatzunternehmen übernommen, muss er bei seinem Personaldienstleister fristgerecht eine Kündigung einreichen. Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der Arbeitnehmer nach Vertragsunterzeichnung bei seinem neuen Unternehmen tätig werden.

Obwohl der Arbeitnehmer durch die Arbeitnehmerüberlassung bereits beim Kundenunternehmen gearbeitet hat, kann dennoch in diesem neuen Arbeitsverhältnis eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vereinbart werden.

Wie gelingt die Übernahme?

Wenn Interesse an einer langfristigen Zusammenarbeit mit dem derzeitigen Einsatzunternehmen besteht, ist es wichtig, durch die verrichtete Arbeit im Unternehmen zu überzeugen. Pünktlichkeit, ein freundliches Auftreten, Verlässlichkeit, Spaß an der Arbeit und eine gute Teamfähigkeit erhöhen außerdem die Chancen auf eine Übernahme, kommen darüber hinaus aber immer gut an. Ist ein Zeitarbeitnehmer bereits einige Zeit in einem bestimmten Einsatzunternehmen tätig, ist es möglich, auch selbst die Initiative zu ergreifen und nach einer Übernahme zu fragen.

Das gilt es für Unternehmen zu beachten

Ist ein Unternehmen von einem Zeitarbeitnehmer überzeugt und möchte diesen übernehmen, sind einige Voraussetzungen zu beachten. Es ist üblich, dass der Personaldienstleister eine Vermittlungsgebühr für die Übernahme erhebt. Diese richtet sich in aller Regel nach dem zu erwartenden Entgelt des Mitarbeiters nach der Übernahme und liegt meist zwischen einem und drei Bruttomonatsgehältern. Häufig sinkt die Gebühr mit Dauer der vorgeschalteten Überlassung.

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