Personaldienstleistung & Arbeitnehmerüberlassung
Immer wieder können Auftragsspitzen und Konjunkturschwankungen oder unvorhergesehene Personalausfälle (z.B. durch Krankheit o.Ä.) zu Personalengpässen führen. Hier ist schnelles Handeln gefragt. Als Personaldienstleister stellen wir Ihnen schnell und unbürokratisch die Fach- und Hilfskräfte zur Verfügung, die Sie benötigen. Da wir eine Tochtergesellschaft eines Full-Service-Logistikdienstleisters, der ELSEN-Gruppe, sind, wissen wir, worauf es in der Arbeitswelt und in der Personaldienstleistung ankommt. Als Mitglied im iGZ-Tarifverband kennen wir uns in Sachen Personaldienstleistung, Arbeitnehmerüberlassung, Master Vendor, On-Site Management und temporärer Überlassung umfassend aus und beraten Sie gerne. Unser Augenmerk bei der Personalbeschaffung liegt dabei nicht nur auf der Qualifizierung des Bewerbers, sondern auch auf dem Arbeitsplatz, an dem der künftige Mitarbeiter eingesetzt werden soll.
Arbeitnehmerüberlassung & Zeitarbeit
Ein anderer Begriff für die Arbeitnehmerüberlassung ist „Zeitarbeit“. Dieser Begriff hat sich in der Umgangssprache etabliert und wird häufiger verwendet als Arbeitnehmerüberlassung. Hierbei besteht ein sogenanntes Dreiecksverhältnis zwischen dem Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen/Personaldienstleistung), dem Zeitarbeitnehmer und dem Entleiher (Einsatz-/Kundenunternehmen).
Ver- und Entleiher schließen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) ab. In dem Vertrag sind sämtliche Konditionen wie etwa Bezahlung, Urlaubsregelungen usw. festgeschrieben, zu denen der Arbeitnehmer verliehen wird. Der Zeitarbeitnehmer ist bei der Personaldienstleistung fest angestellt, hat aber verschiedene Einsätze in externen Kundenunternehmen (Entleiher). In diesen erbringt er seine Arbeitsleistung.
Die Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht es Unternehmen, schnell und unkompliziert auf Personalschwankungen zu reagieren und den Personalbedarf individuell je nach Auftragslage anzupassen.